AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB)

 

 

Geltung

Für die Vertragsbeziehung zwischen Hundeservice Jakobi, Iris Jakobi (HSJ) und dem Hundehalter (HH) gelten die nachfolgenden AGB. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von HSJ vorgenommen werden, werden dem HH schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der HH nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erhebt.

 

 

Vertragsgegenstand

Die Betreuung wird zwischen den Vertragsparteien verbindlich und individuell in schriftlicher Form vereinbart.

 

 

Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen HSJ und dem HH kommt durch das Angebot des Betreuungsvertrags durch HSJ und der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags durch den HH zustande.

 

 

Leistungen

  • Die Leistungen beinhalten, wie im Betreuungsvertrag beschrieben, in der Regel werktags (Mo-Fr) das Abholen und Bringen des Hundes in einem vorher vereinbarten Zeitraum und an einem vorher vereinbarten Ort sowie einen Spaziergang von vorher vereinbarter Dauer durch HSJ. An Feiertagen und am Wochenende finden Spaziergänge nur nach vorheriger Absprache statt. Gesonderte Leistungen können im Vertrag vereinbart werden.

  • Da es sich um eine mobile Tierbetreuung handelt, sind die Hunde zeitweise im Auto untergebracht.

  • Dem HH ist bewusst, dass sich HSJ mit den Hunden teils angeleint, teils unangeleint und teils zusammen mit anderen Hunden im öffentlichen Raum bewegt. Begegnungen mit anderen Menschen, Hunden und Tieren sind daher möglich.

 

 

Verpflichtungen von HSJ

  • HSJ versichert das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und jeden Hund art- und verhaltensgerecht unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters, der Rasse und des Gesundheitszustandes zu halten bzw. auszuführen. Daher behält sich HSJ vor ggf. vorher vereinbarte Leistungen zu verkürzen oder abzubrechen, wenn dies aus tierschutzrechtlichen Gründen notwendig sein sollte (z.B. durch Krankheit, Verletzung, Stress, Verhaltensauffälligkeiten). Der HH wird darüber umgehend informiert. Die Vergütung fällt dennoch im vollen Umfang an.

  • HSJ versichert gut mit den Hunden umzugehen und bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. Sollte ein Hund wider erwarten weglaufen, dann haftet HSJ nicht für etwaige Schäden am Hund selbst, an Dritten (Mensch / Hund) oder für Sachschäden. HSJ verpflichtet sich, den HH und alle zu informierenden Stellen (Tierheim, Polizei) umgehend über das Entweichen des Hundes zu benachrichtigen.

 

 

Verpflichtungen des HH

  • Der HH versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Als Nachweis ist unaufgefordert eine Kopie der Haftpflichtversicherung der Anmeldung beizulegen.

  • Der Hund muss über einen gültigen Impfschutz verfügen. Als Nachweis ist unaufgefordert eine Kopie des Impfausweises (Daten sowie letzte Impfung) der Anmeldung beizulegen.

  • Der HH hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund frei von Parasiten (insbesondere Flöhe) und ansteckenden Krankheiten ist.

  • Der HH verpflichtet sich HSJ über Krankheiten, Futtermittelunverträglichkeiten und Allergien seines Hundes wahrheitsgemäß zu informieren.

  • Der HH versichert HSJ alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere vom Hund angerichtete Fremdschäden müssen HSJ mitgeteilt werden. Auflagen durch Behörden sind HSJ ebenfalls mitzuteilen.

  • Sollte HSJ während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der HH hiermit ein, dass der Hund in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt allein der HH.

  • HSJ versichert den HH im Voraus über die Behandlung zu informieren, in Notfällen jedoch kann HSJ auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem HH handeln.

  • Der HH ist damit einverstanden, dass HSJ dem Hund in einem gesunden Maße Futter in Form von Leckerchen und Ähnlichem gibt.

 

 

 

Probezeit

 

  • Es wird eine Probezeit (genaue Dauer wird im Vertrag festgelegt) vereinbart.
    In dieser Zeit kann der Vertrag einseitig von jeder der Parteien beendet werden (außerordentliches Kündigungsrecht in der Probezeit). Sollte der Vertrag in der Probezeit beendet werden, ist der HH zur Zahlung der bis dahin durchgeführten Spaziergänge verpflichtet.

 

 

 

Vergütung und Zahlung

Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Preisänderungen vorbehalten.

 

  • Alle Leistungen sind im Voraus per Überweisung auf das im Betreuungsvertrag angegebene Konto zu bezahlen, spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von HSJ.

  • Monatspauschalen (ABOs) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und sind jeweils zum Monatsanfang, spätestens zum 10. eines jeden Monats zu bezahlen. ABOs werden durchgehend gezahlt. Bei Verhinderung des HH ist dieser vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet. HSJ verpflichtet sich bei Inanspruchnahme eines ABOs den jeweiligen Platz des Hundes zu reservieren.

 

 

Krankheit / Urlaub

  • HSJ behält sich vor bei Krankheit oder besonderen äußeren Umständen (z.B. Unwetter), zum eigenen Schutz und zum Schutz der Hunde, den Ausführservice abzusagen, zeitlich zu verschieben oder zu verkürzen. Hierüber wird der HH unverzüglich informiert.

  • Für den Fall, dass ein Ausführen der Hunde nicht möglich sein sollte (Verletzung der Betreuerin, Fahrzeugpanne, etc.) ist der HH selbst dafür zuständig jederzeit einen Notfallplan zu haben, um für Ersatz zu sorgen und so das Wohlergehen seines Hundes sicher zu stellen.
  • HSJ versichert den eigenen Urlaub mindestens vier Wochen im Voraus anzukündigen. In dieser Zeit werden keine Betreuungsleistungen durchgeführt.

 

Kündigung

  • Die Monatspauschalen (ABOs) sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende.

  • Die ordentliche Kündigung eines Vertrages ist beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.

  • HSJ behält sich eine außerordentliche fristlose Kündigung bei unerwartetem Gefahrenpotential des Hundes, bei vorsätzlich gemachten Falschangaben des HH, bei schwerer Krankheit / Verletzung der Betreuerin und bei Nichtzahlung der vorher vereinbarten Leistungen vor.

  • Für den HH besteht die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung bei schwerer Verletzung, Krankheit oder Tod des Hundes oder bei erheblichen Vertragsverletzungen seitens HSJ.

 

Haftung

  • Während der Betreuung durch HSJ bleibt der HH Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

  • Für Sachschäden, die der Hund während der Betreuung anrichtet, haftet der HH. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung bei Dritten (Mensch / Hund) anrichtet, haftet allein der HH.

  • Bei einem Parasitenbefall oder einer ansteckenden Krankheit haftet der HH für alle entstehenden Kosten von HSJ, von anderen Hundebesitzern, die ihre Hunde in die Obhut von HSJ gegeben haben als auch für die Kosten von Dritten (z.B. Reinigung von Auto, Decken und Zubehör, Behandlung aller Hunde, die mit betreffendem Hund Kontakt hatten – egal, ob diese sich tatsächlich angesteckt haben oder nicht).

  • Richtet der Hund bei Personen oder Hunden von HSJ oder bei Dritten (Mensch / Hund) Schäden an, so haftet allein der HH. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Sollte HSJ nicht rechtzeitig über die Läufigkeit einer Hündin informiert worden sein, übernimmt HSJ keine Haftung für die Folgen eines Deckaktes.

  • HSJ übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Laufen im freien Gelände nicht auszuschließen sind sowie für Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren.

  • Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleiden könnte, übernimmt HSJ keine Haftung.

  • Für nicht persönlich überbrachte Schlüssel übernimmt HSJ ebenfalls keine Haftung.

 

 

Datenschutz

  • siehe separate Datenschutzerklärung

 

 

Salvatorische Klausel

Eine Kopie dieser AGB wurden dem HH ausgehändigt.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.